Über uns

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Ausstattung von sozialen Einrichtungen wie Krippen, Kitas, Horten, Schulen oder Heimen und Internaten geht.

Wir planen und realisieren moderne Raumkonzepte und sind Lieferant eines Komplettangebotes von Möbeln und Ausstattung, Bastelbedarf sowie Spielwaren und Spielgeräten für den Innen- und Außenbereich. Unser Sortiment umfasst somit alles, was für die Umsetzung Ihrer Konzepte notwendig ist.

Geprüfte Qualität und Nachhaltigkeit stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir arbeiten mit einheimischen renommierten Herstellern zusammen.

Unsere Möbelsysteme bieten viel Stauraum zur Aufbewahrung und zeichnen sich durch eine kindgerechte Verarbeitung aus.

 

Möbel für alle Lebens- und Arbeitsbereiche

Auf dem Bildungs- und Erziehungssektor liegt unser Hauptaugenmerk. Wir liefern Möbel für die Krippe, U3 Einrichtungen, Kindergartenmöbel, Schulmöbel bis hin zur Seminareinrichtung, Erwachsenen Bildung und Möbel für Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie Hörsaaltafeln.

Planung und Fertigung unter einem Dach

Unser Hauptlieferant in Niesky/Sachsen bietet Ihnen Planung und Fertigung unter einem Dach. Motivierte Fachkräfte sorgen für gleichbleibend hohe Qualität und kompetente Umsetzung der kundenspezifischen Lösungen. Dank erfahrener Monteure und eigenem Fuhrpark sind schnelle Anlieferung und fachgerechte Montage eine Einheit.

 

 

 

 





 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der he-ho Objektausstattung
Stand 01.01.2018
§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der
nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sowie Ergänzungen des
Vertrages bzw. der Verträge sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma
he-ho Objektausstattung bestätigt worden sind.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht verpflichtend,
wenn Ihnen die Firma he-ho Objektausstattung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Alle Preise in Preislisten, Katalogen oder Angeboten der Firma he-ho Objektausstattung
sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit Angebotsannahme und Bestellung beim Verkäufer zu Stande.
(3) Auf Anforderung von der he-ho Objektausstattung zugesandte Zeichnungen,
Fotos oder Muster bleiben ausschließlich Eigentum der he-ho Objektausstattung und sind
auf Verlangen zurückzugeben.
(4) Sämtliche Verträge bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma
he-ho Objektausstattung.
§ 3 Vertragsumfang
(1) Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich, solange keine schriftliche
Bestätigung erfolgt. Veränderungen, die im Interesse der Weiterentwicklung und des
technischen Fortschritts liegen, sind auch ohne ausdrückliche Mitteilung der Firma
he-ho Objektausstattung gegenüber dem Käufer zulässig. In diesem Sinne vorgenommene
Änderungen werden ohne nochmalige Zustimmung des Kunden Vertragsgegenstand. Die
geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn sie im wesentlichem dem Vertrag entspricht.
§ 4 Preise
(1) An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir längstens 3 Monate
gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Kunde kein Vollkaufmann
ist, liefern wir zu unseren, am Tage des Gefahrenübergangs geltenden Preisen, ohne vorherige
Benachrichtigung des Bestellers.
(2) Abweichungen vom Standard bei Dekoren und Gestellfarben werden mit Zuschlägen zum
Kaufpreis berechnet.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Der Versand erfolgt ab Firma auf Rechnung des Käufers. Erfolgt der Versand durch
firmeneigene Fahrzeuge, geht die Gefahr bei Entladung im Erdgeschoß des Gebäudes des
Kunden auf den Kunden über, sofern nicht Zuschläge für den Transport der Möbel in die
Etagen vorgesehen sind.
(2) Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gilt gleicher Gefahrenübergang wie in Absatz 1
(3) Erfolgt der Transport der Ware durch einen Spediteur, Frachtführer oder wird die Ware
durch den Kunden selbst abgeholt, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übergabe an den
Frachtführer auf den Kunden über. Beschädigungen von Verpackung und Ware sind dem
Spediteur und der he-ho Objektausstattung sofort schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Mängelrüge (Beanstandungen)
(1) Bei Beanstandungen der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haften wir
nur, wenn der Käufer uns dies unverzüglich und schriftlich innerhalb 2 Tagen anzeigt.
(2) Ist der Käufer Vollkaufmann, verjährt das Recht des Käufers, diese Ansprüche geltend zu
machen 6 Monate nach Ablieferung. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche für
Nichtkaufleute gelten im vom Gesetz vorgeschriebenen Umfang.
(3) Bei begründeten Beanstandungen kann der Käufer Nachbesserung verlangen.
Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu
verzögern oder Rechnungen der he-ho Objektausstattung zu kürzen.
(4) Falls Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz angemessener Nachfrist unterbleibt,
erfolglos oder unmöglich ist, hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Minderung
(Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages).
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht auch für das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird. Rücksendungen sind ohne Zustimmung der
he-ho Objektausstattung nicht zulässig. Vereinbarte Rücksendungen haben sind stets porto-
und spesenfrei für die he-ho Objektausstattung zu erfolgen.
(5) Nicht gehaftet wird für Schäden, welche der Kunde selbst zu vertreten hat, wie z.B.
unsachgemäße Zwischenlagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage durch den Kunden oder Dritten, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
(6) Sind Teile einer Lieferung mangelhaft, so kann dies nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung führen.
(7) Soweit der Kunde Verankerungen oder Elektrifizierungen am Verkaufsgegenstand
durchführt, entfällt die Haftung der he-ho Objektausstattung.
(8) Als Mängel gelten nicht: technisch begründete Abweichung in den Maßen, in der Form
oder Farbmaserung eines Echtholzfurniers bzw. Massivholzes oder leichte Farbunterschiede.
(9) Eine Haftung für normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird
ausgeschlossen.
§ 7 Zahlung des Kaufpreises
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort
fällig
(2) Abweichende Regelungen zum Zahlungsziel bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels tritt sofort, ohne Mahnung, der Verzug
ein. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt, Die Verzugszinsen werden in dieser
Höhe geltend gemacht.
(4) Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
(5) Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit fälligem Kaufpreis ist nur mit
schriftlicher Zustimmung durch die he-ho Objektausstattung möglich.
(6) Wenn wir Mitteilung über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers
erhalten, oder wenn wir erfahren, dass der Käufer Vorräte, Außenstände usw. verpfändet oder
als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, haben wir das Recht, unter Aufhebung aller
etwaigen anderen Zahlungsvereinbarungen, sofortige Barzahlung bzw. Vorauszahlung,
Sicherheit oder Rücksendung der Ware zu verlangen oder gegen Nachname zu liefern oder
vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht pünktlicher Bezahlung einer vereinbarten Rate werden
dann alle noch offenen Restforderungen gegen den Käufer unter Aufhebung aller vereinbarten
Zahlungsfristen sofort fällig.
(7) Eine Zahlungsverweigerung oder Zahlungszurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der
Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluß kannte. Dies
gilt auch, falls er ihm, infolge grober Fahrlässigkeit, unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass
der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen hat.
(8) Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in
einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
(9) Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises – einschließlich aller Nebenforderungen –
bleiben die von uns gelieferten Produkte Eigentum der he-ho Objektausstattung.
(2) Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma
he-ho Objektausstattung gehörenden Sachen, erhält die Firma he-ho Objektausstattung an
den neu entstandenen Sachen Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der übrigen verbundenen bzw. verarbeiteten Sache.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt oder gegen sofortige Zahlung zu veräußern.
(4) Der Kunde tritt hiermit sämtliche, ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen
Rechtsgrund gegen Dritte zustehende Forderungen, für von der he-ho Objektausstattung
gelieferte Waren oder Leistungen an die he-ho Objektausstattung zur Sicherung ab. Solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der he-ho Objektausstattung
ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für die he-ho Objektausstattung einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung der he-ho Objektausstattung zulässig.
(5) Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird er der Firma
he-ho Objektausstattung jederzeit Zutritt zu ihren Produkten verschaffen und diese auf
Verlangen der Firma he-ho Objektausstattung herausgeben. Übersteigt der Wert der
Sicherung die Höhe der Forderung der he-ho Objektausstattung von mehr als 20%, wird die
Firma he-ho Objektausstattung insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des
Kunden freigeben.
(6) Der Kunde wird etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
he-ho Objektausstattung -Produkte oder auf die abgetretenen Forderungen aus der
Weiterveräußerung sofort mitteilen und die Firma he-ho Objektausstattung bei der
Intervention und in jeder Weise unterstützen.
§ 9 Auftragsstornierung
(1) Auftragsstornierungen sind bis max. 3 Wochen vor dem geplanten Liefertermin möglich.
Das Unternehmen ist berechtigt, im Falle der Auftragsstornierung einen pauschalierten
Aufwendungsersatz mindestens in Höhe von 20% des Warenwertes zu berechnen.
(2) Auf Wunsch des Kunden angefertigte Ware, hier insbesondere mit vom Standard
abweichenden Maßen, Farben, Formen etc. oder nach Zeichnung gefertigte Ware, kann unter
keinen Umständen zurück genommen werden. Der Verkäufer kann für derartige
Anfertigungen oder Beschaffungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
(3) Pauschalierter Aufwendungsersatz findet nicht statt, wenn der Verkäufer die Beendigung
des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat.
§ 10 Erfüllungsort
(1) Als Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der Sitz der Firma he-ho Objektausstattung. Für Rechtsstreitigkeiten begründet der Sitz der Firma die Zuständigkeit des jeweiligen
Gerichts.
(2) Gerichtsstand ist für alle Vollkaufleute das Landgericht in Görlitz.
§ 11 Sonstiges
(1) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Es wird ausschließlich und ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.